Elternbeirat

Gewählter Elternbeirat für 2025/26

1. Vorsitz Ulrike Jungbauer
2. Vorsitz

Carola Röhm 

3. Vorsitz Stefanie Zinner

Der Elternbeirat bringt Eltern und Kindertageseinrichtung zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich in Artikel 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) geregelt.

Aufgaben des Elternbeirats:

  • Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
  • Der Elternbeirat wird von der Leitung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
  • Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnung und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung.
  • Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
  • Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.
  • Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.