Informationen für Eltern

Masernschutzgesetz

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz.

Kinder ab 1 Jahr, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben.

Weitere Informationen unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern/

Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, dürfen wir Ihr Kind nicht bei uns aufnehmen.


Möglichkeit zur Übernahme der Betreuungskosten

Es besteht die Möglichkeit beim Landratsamt Ostallgäu eine Übernahme der Betreuungskosten im Rahmen des § 16 a SGB II zu beantragen. Ebenso besteht die Möglichkeit die Kostenübernahme für das Mittagessen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu beantragen.

 

Weitere Infos und Voraussetzungen unter:
Bürgerservice Ostallgäu: Soziale Entwicklung 

 

Möglichkeit Krippengeld:
Bayerisches Krippengeld | ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales

 

100 EUR Beitragszuschuss:
Finanzierung Kindertagesbetreuung | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales


Dateiliste der wichtigsten PDFs

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Konzeption Kindergarten
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