Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz.
Kinder ab 1 Jahr, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben.
Weitere Informationen unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern/
Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, dürfen wir Ihr Kind nicht bei uns aufnehmen.
Es besteht die Möglichkeit beim Landratsamt Ostallgäu eine Übernahme der Betreuungskosten im Rahmen des § 16 a SGB II zu beantragen. Ebenso besteht die Möglichkeit die Kostenübernahme für das Mittagessen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu beantragen.
Weitere Infos und Voraussetzungen unter:
Bürgerservice Ostallgäu: Soziale Entwicklung
Möglichkeit Krippengeld:
Bayerisches Krippengeld | ZBFS - Zentrum
Bayern Familie und Soziales
100 EUR Beitragszuschuss:
Finanzierung
Kindertagesbetreuung | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Kindertagesstätte St. Nikolaus Pfronten
Am Lerchenrain 1, 87459 Pfronten
Wir sind in eine Containerlandschaft umgezogen:
Zentralschulweg 4, 87459 Pfronten
Telefon: 08363/8092
Mail: [email protected]
KiTa-Leitung:
Sabine Weiherer
Stellvertretende Leitung:
Tabea Probst
Stiftung KiTA-Zentrum St. Simpert
Fronhof 4, 86152 Augsburg
Telefon: 0821/31669118
Mail: [email protected]
